Das neue Verpackungsgesetz

Das "neue" Verpackungsgesetz, gültig seit dem 01.01.2019 - kurz, bündig und einfach beschrieben mit Herrn Schmitt.

Das ist Herr Schmitt.
Herr Schmitt hat eine große Gärtnerei, außerdem stellt er auch selbst Blumentöpfe her und verkauft diese über seinen Online-Shop.

Gilt nun das Verpackungsgesetz für Herrn Schmitt auch?

Nehmen wir an, Herr Schmitt verkauft seine Blumentöpfe ausschließlich an Händler, dann muss er seine Verpackungen nicht lizenzieren, das Verpackungsgesetz gilt für ihn also nicht.

Verkauft Herr Schmitt aber nur einen einzigen Blumentopf an Endkunden und schickt ihm diesen, dann greift das Verpackungsgesetz.

Aber wie lizenziert man nun seine Verpackungen? Auch das ist ganz einfach. Noventiz, der Partner von VerpackungPlus zur Lizenzierung von Versandverpackungen, bietet Ihnen eine übersichtliche, einfache und schnell zu bedienende Lösung.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Unsere Verpackungsexperten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, rufen Sie uns einfach an, gebührenfrei unter 0800-8801128 oder senden Sie uns eine email.

Übrigens: Herr Schmitt mit seinen Blumentöpfen steht hier nur exemplarisch, es ist völlig egal, um welches Produkt es geht.

 

Lieber etwas ausführlicher?

Stichtag 1. Januar 2019: das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt in Kraft. Es nimmt alle Händler und Hersteller, die mit Waren befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, wesentlich stärker in die Pflicht, als dies noch bei der bisher geltenden Verpackungsverordnung der Fall war. 

Unabhängig von Verpackungsmaterial und Verpackungsmenge ist jeder, der Verkaufsverpackungen (hierzu zählen auch Versandverpackungen) nutzt, zu der Beteiligung an einem dualen System verpflichtet, ebenso verpflichtend ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen hohe Bußgelder sowie Verkaufsverbote.


Wen konkret betrifft das Verpackungsgesetz?

Jeder Händler und Hersteller, der verpackte Waren an den privaten Endverbraucher vertreibt, muss sich durch ein Lizenzentgelt an einem dualen System beteiligen. Das duale System sorgt für die Rücknahme des Verpackungsmülls, die Sortierung und dadurch für das Recycling. Außerdem ist gesetzlich die Registrierung in der Registerdatenbank LUCID der Zentralen Stelle vorgeschrieben. Keinerlei Rolle spielt dabei der Vertriebsweg, der Ihrem Geschäft zugrunde liegt. Ob Ihre Waren online, in Ihrem eigenen Webshop oder Plattformen wie ebay, Amazon usw. vertrieben werden oder ob Sie Hersteller sind– das VerpackG verpflichtet Sie ausdrücklich zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen.


Wir sind stets bemüht, Ihnen aktuelle Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, jedoch übernehmen wir keinerlei Haftung, weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit.


Als wir diese Seite für Sie erstellt haben war gerade niemand greifbar, der einen Blumentopf in der Hand hat. Also haben wir uns Herrn Schmitt online besorgt, das copyright liegt bei Halfpoint (Fotolia). Übrigens: Herr Schmitt wurde online verschickt, hier hat das Verpackungsgesetz nicht gegriffen. Aber vielleicht fällt dem Gesetzgeber dazu ja auch noch etwas ein. Bitte bedenken Sie auch: wir haben diese Seite mit größter Sorgfalt erstellt, übernehmen aber keinerlei Garantie dafür, dass die Inhalte zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sie lesen, speichern, drucken etc. noch aktuell und / oder richtig sind.